AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der More 4 Fun GmbH, Segway Weinfranken und Segtrail autorisierter Vertriebs− und Service Partner für Original Segway©
− Fahrrad/Pedelec Vermietung, Transport und Verkauf
− Rikscha Vermietung und Verkauf
− Eventplaner, Incentives, Team Building und alle weiteren Veranstaltungen
− LongCo Test Center Bayern
More 4 Fun GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Stefan Lechner, Kreuzweg 9, 91629 Weihenzell, Tel. 0160 964 179 69
Stand 08.03.2020
PRÄAMBEL
More 4 Fun GmbH (im folgenden Veranstalter genannt) führt
Rundfahrten (Touren) auf dem Segway/LongCo durch und veranstaltet Events und Promotion−Aktionen, ist autorisierter Vertriebs− und Service Partner für Original
Segway© und LongCo, betreibt Fahrrad und Rikscha Vermietung, Transportiert und verkauft selbige.
VORANMERKUNG: Für jegliche Nutzung von Fahrzeugen des Anbieters More 4 Fun GmbH gelten die gesetzlichen Regeln der StVO.!
1 FAHRTEN MIT DEM SEGWAY oder LongCo
- Teilnahmebedingungen
Gäste, die an Veranstaltungen/Touren teilnehmen, müssen sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen als auch die Voraussetzungen, die der Hersteller aufgrund der technischen Gegebenheiten vorgegeben hat. Zusätzlich muss die körperliche Konstitution eine Mitfahrt erlauben. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Veranstalters bzw. dessen Guides Folge zu leisten. Im Zweifel
können alle Details hierzu im Vorfeld mit dem Veranstalter besprochen werden. Im Einzelnen gelten hierzu folgende Regelungen:
1.1 Anmietungen Fahrräder, Rikscha, Segway & LongCo Fahrzeugen
Kunden, welche obig genannte Fahrzeuge anmieten, müssen sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen als auch die Voraussetzungen, die der Hersteller aufgrund der technischen Gegebenheiten vorgegeben hat. Zusätzlich muss die körperliche Konstitution eine Nutzung wie vorhergesehen erlauben.
Darüber hinaus ist den Anweisungen des Veranstalters/Vermieters bzw. dessen Guides/Mitarbeiter Folge zu leisten. Im Zweifel können alle Details hierzu im Vorfeld mit dem Veranstalter besprochen werden.
Im Einzelnen gelten hierzu folgende Regelungen:
a) gesetzliche Regelungen zur Benutzung der Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen in Deutschland:
Segway:
− Mindestalter von 14 Jahren erforderlich,
− kein Führerschein
- LongCo:
− Mindestens FS−Klasse AM (oder höherwertiger) erforderlich
− Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
Die Fahrgäste (LongCo) müssen einen gültigen Führerschein und Personalausweis (LongCo & Segway) auf der Fahrt mit sich führen. Bei Kontrollen durch die entsprechenden Behörden ist dieser auf Verlangen vorlegen. Ohne Führerschein (LongCo) ist eine Teilnahme nicht möglich.
- Essen, Trinken und die Benutzung von Fotoapparaten, Handys und anderen Geräten während der Fahrt sowie das Ausscheren/Verlassen der Gruppe ist
- Eine Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Tour−Ausschluss bzw. kann im Schadensfall zum Versagen der Versicherungsleistung führen. Im Falle eines Tour−Ausschlusses entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des Tour−Preises.
- Die Teilnehmer verpflichten sich, an der zu Beginn stattfindenden Fahreinweisung teilzunehmen, auch wenn bereits Kenntnisse in Bezug auf die Fahrzeuge / das Fahren vorhanden sind. Eine Mitfahrt ohne Einweisung ist
- Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung
- Es besteht bei sämtlichen Touren/Events Helmpflicht auch wenn dies der Gesetzgeber nicht Eine Teilnahme ohne geeigneten Helm ist nicht gestatten.
-
Vor Antritt der Tour muss zzgl. ein Haftungsausschluss unterzeichnet werden.
2 Wetterbedingungen
Die Touren, Vermietungen und Veranstaltungen finden auch bei „schlechtem“ Wetter statt. Lediglich aufgrund starken, andauernden Regens, Gewitter, Sturm (hier z. B. Sturmwarnung am Altmühlsee), Eis, Schnee, zu niedriger Temperatur oder hoher Temperatur finden die Fahrten nicht statt. Bei schlechter Witterung, extremer Hitze oder unbefahrbaren Streckenabschnitten entscheidet die Tour Leitung (der/die Guides) aus Sicherheitsgründen selbstständig über einen alternativen Tour Verlauf, der eventuell kürzer sein kann als im regulären Tour Programm beschrieben. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Tour−Preises, auch teilweise, besteht hierdurch jedoch nicht. Eine Absage bzw. Änderung sind ausschließlich durch den Veranstalter möglich.
3 Ausrüstung
Wir empfehlen folgende Ausrüstung für die Tour (je nach Witterung): Feste, flache Schuhe (keine Flip−Flops), Sonnenbrille und Sonnenschutz bzw. zusätzlicher Pullover, wind− und wetterfeste Jacke, Skiunterwäsche, Rad Helm, Handschuhe und/oder Schal. Alle persönlichen Dinge, die der Teilnehmer mitbringt, muss er auch auf die Tour mitnehmen können.
Zusätzliches Gepäck sollte in einen eigenen Rucksack passen. Dieser darf keine Einschränkung für das Fahren hervorrufen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für beschädigtes oder abhanden gekommenes Eigentum.
Für Fahrrad−Anmietungen ist es ratsam einen eigenen Fahrradhelm mitzubringen. Für Anmietungen von LongCo Fahrzeugen gelten andere Voraussetzungen. Diese sind ausdrücklich gesondert anzufragen. Die StVO bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für die Voraussetzungen was Führerschein und Mindestalter betrifft.
4 Reservierung, Buchung, Zahlung, Nichterscheinen
Eine Buchung (ausdrücklich nur verbindlich) kann beim Veranstalter NUR via E−Mail oder Buchungssystem erfolgen. Eine telefonische Buchung ist aufgrund der nicht gewährleisteten Veranstalter−Informationspflicht nicht möglich. Die Teilnahme an Touren ist nur nach rechtzeitiger und vollständiger Bezahlung der Tour Gebühr vor Fahrtantritt möglich.
Ausnahmen ausschließlich für Kurz−entschlossene wo eine rechtzeitige Vorab Überweisung aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist oder nach Vereinbarung mit dem Veranstalter.
Es besteht die Möglichkeit nach Absprache zur Zahlung „in Bar vor Ort und vor Antritt der Tour“. Eine Garantie hierfür gibt der Veranstalter nicht.
Hier ist der bei verbindlicher Buchung ermittelte Betrag ausschlaggebend. Dies bedeutet das die gebuchte Teilnehmerzahl zu zahlen ist und nicht die tatsächlich anwesende (sollten es weniger sein).
Bei Nichterscheinen angemeldeter Teilnehmer ohne rechtzeitigen Storno, sind die Kosten für diese dennoch in vollem Umfang vom Buchenden zu tragen. Eine Gutschrift kann nur im Ausnahmefall nach entsprechenden Nachweisen (z. B. Krankenschein) und in beidseitiger Zustimmung gegeben werden.
Die verbindlich gebuchte Teilnahme ist nur gültig für die auf dem E−Mail/Buchungsbeleg angegebene Startzeit und den Starttag. Der Teilnehmer muss pünktlich zu dem auf dem E− Mail/Buchungsbeleg angegebenen Zeitpunkt an dem Startort erscheinen. Teilnehmer, die zu spät erscheinen, können vom Veranstalter von der Tour ausgeschlossen werden. Der Teilnehmerpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet bzw. werden noch nichtbezahlte Beträge eingefordert (Inkasso, Anwalt, Gerichtsvollzieher). Dies gilt für alle Angebote der More 4 Fun GmbH und nicht nur für Segway oder LongCo. Der aktuelle Satz für Dienstleistungen des Veranstalters liegt aktuell bei € 80,00 netto/h.
5 Rabatte und Geschenk-Gutscheine (Wertgutscheine)
Rabatte werden in der Regel erst nach Tour Antritt ausgezahlt bzw. anerkannt, wenn der Kunde/Fahrgast vor Ort den Nachweis für den Rabattgrund vorgelegt hat (z. B. Rabattkarte, Coupon) und die Gültigkeit überprüft werden konnte. Handelt es sich um den Einsatz von Gutscheinen muss dies mit Angabe der auf dem Gutschein angegebenen Daten bereits vor bzw. während dem Buchungsprozess mitgeteilt werden um die Gültigkeit zu verifizieren.
Eine Kombination mehrerer Rabatte ist ausdrücklich nicht möglich. Rabattkarten, Coupons und Geschenkgutscheine, die beim Fahrtantritt Ihre Gültigkeit verloren haben, können nicht angerechnet werden (Ausnahme − anderweitige schriftliche Vereinbarungen). Hinsichtlich einer entsprechenden Planung von Personal (u. a. Guides) und Material (Verfügbarkeit von Fahrzeugen) begrenzen wir die Gültigkeit unserer nicht inhaberbezogenen Gutscheine auf max. 3 Jahre ab Ausstellungsdatum (vgl. BGB, § 195 ff.)! Zum Nutzungstag abgelaufene Gutscheine werden nicht mehr eingelöst! Ein evtl. Aufpreis kann den Gutschein einmalig verlängern. Eine schriftliche Vereinbarung ist hierzu via E−Mail vom Veranstalter an den Teilnehmer zu senden. Gültig für alle Angebotenen Vermietungen der More 4 Fun GmbH.
Sonderaktionen und hierfür erworbene Gutscheine/Wertgutscheine haben eine geänderte Gültigkeitsdauer und sind jeweils auf den Belegen/Gutscheinen angegeben. Eine
Verlängerung ist ausdrücklich nicht möglich. Beispiel: Landesgartenschau Mai bis September 2019. Gekaufte und nicht eingelöste Gutscheine können nicht mehr genutzt werden.
6 Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden
a) Rücktritt
Nach Bezahlung der Tour kann der Kunde vor Beginn der Tour vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bzw. die Stornierungsroutine können ausschließlich auf zwei Arten beim Veranstalter erfolgen:
- Starten Sie die Stornierung über die E−Mail, welche Sie bei der Buchung erhalten haben oder
- Senden Sie uns ein formloses Schreiben mit den Daten der Tour (Tour Datum, − Uhrzeit, Personenzahl und den Buchungscode) per Einschreiben/Rückschein.
Für exklusive Touren und geschlossene Gesellschaften ist der Rücktritt bis 14 Tage vor Tour Beginn möglich.
Für Spezial−Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten gesonderte Stornierungsfristen, die dem Kunden auf Anfrage schriftlich mitgeteilt werden.
Hinzu gebuchte Dritte (z. B. Catering) haben gesonderte Stornobedingungen und sind nicht Teil des Veranstalters. Es gelten ausschließlich deren AGB die im Stornofall/Buchung gesondert erfragt werden müssen.
In allen Fällen (ausgenommen Touren und Events mit zzgl. Programm) gelten unsere nachfolgenden
Stornobedingungen.
Fristen und Gebühren wie folgt:
25 % des Rechnungsbetrages bis 6 Wochen vor dem gebuchten Termin
50 % des Rechnungsbetrages bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin
75 % des Rechnungsbetrages bis 2 Wochen vor dem gebuchten Termin
100 % des Rechnungsbetrages ab 2 Tage vor dem gebuchten Termin
Wird der Rücktritt ausgeübt, so kann vom Veranstalter ein angemessener Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangt werden. Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen pauschaliert.
D. h. es fließen folgende Faktoren in die Aufwandsentschädigung: Bankgebühren, Postaufwendungen, Buchhaltungskosten, Steuerberater und weitere aktuell nicht näher erwähnte Faktoren. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder aber ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vom Veranstalter verlangte Pauschale. Entsprechend der vorgenannten Pauschalierung ist bei einem Rücktritt des Teilnehmers in Abhängigkeit davon, wann der Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn erklärt wurde, ein Teil vom vereinbarten Preis zu zahlen. Für die etwaige Rückerstattung des Fahrpreises übermittelt der Kunde dem Veranstalter rechtzeitig die entsprechenden Kontodaten. Der Veranstalter verwendet diese Kontodaten nur für die Erstattung des Fahrpreises. Wünscht der Kunde eine Rücküberweisung auf ein Konto im Ausland, so trägt der Kunde alle Gebühren und Auslagen, die dafür entstehen.
1. b) Umbuchung
Umbuchungen können, soweit aus organisatorischen und terminlichen Gründen möglich, ohne Storno− oder Umbuchungsgebühren bei Standard−Tickets für die Touren ebenfalls bis 14 Tage vor Tour Beginn vorgenommen werden und bei exklusiven/geschlossenen Touren bis 30 Tage vor Tour Beginn − immer vorausgesetzt ein alternativer Termin ist möglich. Bei individuellen Touren, Events und anderen Veranstaltungen gelten, die unter Punkt 1 genannten oder die individuell vereinbarten, Storno− und Umbuchungsgebühren.
Umbuchungen können nur bei entsprechender Verfügbarkeit durchgeführt werden. Ein Anspruch seitens des Kunden auf Umbuchung und Rückerstattung des Betrages besteht jedoch nicht. Etwaig entstandene Kosten von Drittanbieter werden entsprechend deren AGB berechnet oder in Abzug gebracht (z. B. Bühne, Musik, Grill usw.).
7 Tour Absage, -abbruch oder -verkürzung durch den Veranstalter
Für die geführten Touren besteht eine Mindest−Teilnehmerzahl von vier (4) Personen. Bei Gruppen kleiner als 4 Teilnehmer kann nach Rücksprache mit dem Veranstalter und einer erhöhten Teilnahmegebühr auch gefahren werden. Die absolute Mindestzahl ist 1 Teilnehmer.
Die Tour kann aufgrund technischer Probleme, höherer Gewalt und/oder sehr schlechten Wetters gänzlich abgesagt, abgebrochen oder verkürzt werden.
Der Tour Verantwortliche hat bei Buchung eine Mobil− oder Festnetz−Telefonnummer anzugeben, unter der er in den Stunden vor Tour Beginn erreichbar ist. So kann er über den Ausfall der Tour rechtzeitig informiert werden. In Abstimmung mit dem Teilnehmer wird versucht, nach Verfügbarkeit einen Ausweichtermin anzubieten. Ist dies nicht möglich, so erhält der Teilnehmer seinen Tour Preis abzgl. verauslagter Kosten (Verwaltungskosten) zurück. Ein darüber hinaus geltender Schadensersatzanspruch des Teilnehmers für die Ausfallzeit der Tour besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Teilnehmer am Tag der Veranstaltung erschien und nicht über den Ausfall der Tour informiert wurde bzw. werden konnte. Im Zweifelsfall sollten Gäste rechtzeitig vor den Touren− oder dem Eventbeginn beim Veranstalter anfragen, ob ihre Tour stattfindet. Im Falle der Absage erhält der Teilnehmer wahlweise ein Ersatz−Ticket für einen anderen Termin, einen Gutschein oder den Fahrpreis (bei Gutscheinen: den Gutschein) abzgl. Verwaltungskosten zurück.
Er hat darüber hinaus keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.
Im Fall des Abbruchs oder der Tour Verkürzung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder eines Ersatz−Tickets. Gutscheine können nicht gegen Geld getauscht werden.
Es besteht kein Anspruch auf die Tour Durchführung.
Der Veranstalter hat das Recht, nach der ca. 15−30minütigen Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer nicht mitfahren kann (z. B. wegen unsicheren Fahrens). In diesem Fall erhält der Teilnehmer den halben Fahrpreis erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit Fahrtantritt damit einverstanden, dass die Tour aufgrund von Sicherheitsbedenken, bei Fehlverhalten anderer Tour Teilnehmer, bei Nichtbeachtung der
Personalanweisungen oder durch andere Umstände abgebrochen werden kann. In diesem Fall verzichten die Teilnehmer auf Rückgewährung des Fahrpreises oder weiterer Schadenersatzleistungen. Schadensersatzansprüche sind dann an die jeweilige schuldige Person zu richten.
Wird vor oder während der Tour ohne Verschulden des Teilnehmers eine Reparatur notwendig, so versucht der Veranstalter ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so erstattet der Veranstalter dem betroffenen Fahrgast den bezahlten Tour Preis anteilig zurück bzw. bietet einen Ersatztermin an. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch
des Teilnehmers für die Ausfallzeit des Fahrzeuges/der Tour ist nicht zulässig.
Dies gilt auch für die anderen Tour Teilnehmer. Die eventuellen Audio−Informationen (Head− Set) auf der Tour stellen einen kostenlosen Zusatzservice dar. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Die Tour Leitung kann einen anderen Streckenverlauf befahren, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies erfordern. Die Tour Länge kann daher variieren. Bei einem anderen Streckenverlauf besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen.
8 Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung durch den Veranstalter
(z. B. für verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sonstige Schäden, Verletzungen oder Tod) ist komplett ausgeschlossen.
Vor Fahrtantritt ist daher von jedem Teilnehmer ein Haftungsausschluss zu unterzeichnen, auf dem er den Haftungs−verzicht uneingeschränkt anerkennt. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Erklärung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen
− den oder die Veranstalter, einschl. aller angeschlossenen Firmen, Vereine, Organisationen sowie deren Mitarbeiter und sonstige beauftragte Personen und Firmen, deren Helfer und/oder Instruktoren, die Grundstückseigentümer (Privatpersonen, Firmen oder Liegenschaften),
− Behörden und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
− den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,
− die Erfüllungs− und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Stellen, außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorgenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines Teilnehmer verursachten Unfalls oder sonstigen Schadenereignisses die Vorbenannten in Mithaftung nehmen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie selbst während der Veranstaltung verursachen oder verschulden, z. B. an Personen, Privateigentum (parkende Fahrzeuge, Zäune etc.), öffentlichem Eigentum (Verkehrszeichen, Poller/Leitplanken, Flurschäden etc.), bei anderen Teilnehmern bzw. an deren bzw. den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Fahrzeugen direkt mit dem/den Geschädigten abzurechnen (ggf. über Haftpflichtversicherung). Es ist die Aufgabe und liegt im eigenen Interesse des Teilnehmers zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Fahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Teilnehmers oder der Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen abgesichert ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen (mehrfach mündlich und schriftlich via
Sicherheitsregeln/Haftungsausschluss), dass stets die StVO gilt. Unkenntnis/Unwissenheit oder das Unterstellen davon nichts gewusst zu haben ist somit vollkommen ausgeschlossen.
Alle Teilnehmer haben mit den Fahrzeugen sorgfältig umzugehen und haften für sämtliche Schäden, die sie am Fahrzeug verursachen sowie ggf. daraus entstehende Ausfallzeiten (Tagessatz € 128,00 pro Fahrzeug Brutto) und Umsatzausfälle in vollem Umfang (Siehe Tagessatz).
Unter Schäden an Fahrzeugen versteht sich z. B.:
− Die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigen− Gutachten bestimmt werden kann.
− Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. USt. (Neupreis) und Ausfall zu erstatten.
− Bergungs− und Rückführungskosten
− Gutachterkosten
− Wertminderung (technisch & merkantil)
− Den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer.
− Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung wie z.B. entstehende Transport/Versandkosten
− Etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter. Eine aktuelle Preisliste der Fa. Segway oder Fa. LongCo mit Angaben zu Kaufpreisen, Ersatzteilen und Mietpreisen (Tagessätze siehe oben) kann auf Wunsch eingesehen werden.
Die Teilnehmer bestätigen vor Beginn der Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf mögliche Gefahren beim Befahren der Strecke oder während des Aufenthaltes auf dem Gelände der Strecke und dem Einhalt der StVO hingewiesen worden zu sein.
Die Teilnehmer bescheinigen, dass Sie nur an der Tour teilnehmen, wenn sie die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken, nötige Abstände und vorausschauendes Fahren sowie das sichere Auf− und Absteigen erlernt haben und sich fähig fühlen, eigenverantwortlich und sicher an der Tour teilzunehmen. Mit Unterzeichnung des Haftungsausschlusses erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Bei Gruppenbuchungen gilt alternativ eine Veranstalter− Bescheinigung, in der der Unterzeichner (= Kunde des Veranstalters) erklärt, dass alle Teilnehmer des Events den Haftungsverzicht des Veranstalters für die Durchführung von Touren gelesen haben und diesen in vollen Umfang akzeptieren. Ferner verbürgt er sich beim Veranstalter dafür, dass
jeder Teilnehmer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und diesen mit sich führt. Der Unterzeichner ist alleiniger Verantwortlicher gegenüber dem Veranstalter. Gleiches gilt für alle anderen Mietsachen in gleichen Umfang.
9 Veranstaltungen und Events
Für Veranstaltungen und Events gelten die unter Punkt 1 gemachten Angaben, wenn nicht schriftlich etwas anderes zwischen Veranstalter und Kunden vereinbart wurde.
10 Teilnahmebedingungen
Auf Privatgelände (z. B. Werksgelände, Sportplatz, Messegelände) kann der Geländeeigentümer von den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Führerscheinpflicht) abweichen. Hier kann der Geländeeigentümer dem Veranstalter andere Vorgaben für die Gäste machen. Der Geländeeigentümer haftet für die abweichenden Vorgaben vollumfänglich. Eine Haftung des Veranstalters für die Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben ist ausgeschlossen.
11 Bedienung der Fahrzeuge mit eigenem Personal
Werden Fahrzeuge des Veranstalters nicht von dem Personal des Veranstalters, sondern vom Kunden bedient, so haben der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen, technischen und personellen Regelungen wie unter Punkt 1 genannt eingehalten werden. Der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen haften dabei vollumfänglich für alle Schäden. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
Vorhandene Schäden sind in der Nachweispflicht durch den Mieter vor Beginn des tatsächlichen Mietverhältnisses schriftlich festzuhalten. Die Übergabe erfolgt stets mit Einweisung und Demonstration der vollen Funktionsfähigkeit.
12 Stornierungsfristen und -gebühren
Für individuelle Touren, Events und sonstige Veranstaltungen gelten Stornofristen, die dem Kunden vor Buchung schriftlich auf Anfrage mitgeteilt werden können.
13 SONSTIGES
Vom Veranstalter während der Veranstaltung gemachte Foto− oder Videoaufnahmen dürfen von diesem für alle Arten der Verwendung, insbesondere Eigenwerbung (z. B. im Internet), veröffentlicht werden. Mit Unterzeichnen des Formulars Sicherheitsregeln und Haftungsausschluss erklärt der Teilnehmer hierzu seine uneingeschränkte Einwilligung. Eine Nennung von Namen und Adressen erfolgt nicht.
14 ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, die von den oben genannten Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Veranstaltungsort der Tour oder des Events.
Gerichtsstand ist Ansbach.
Auf das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
15. DSGVO (Nutzung von Personenbezogenen Daten)
Die Nutzung sämtlicher Daten (Mail, Adressen, Bankdaten usw.) welche für eine Teilnahme an sämtlichen durch die More 4 Fun, Weinfranken oder Segtrail durchgeführten Touren, Führungen, Events, Anmietungen usw. sind/dienen ausschließlich der Kommunikation und
Zustandekommen zwischen dem Auftraggeber/Buchenden und der More 4 Fun GmbH als Veranstalter. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (außer es wurde schriftlich zugestimmt). Die More 4 Fun versendet keinerlei Newsletter oder ähnliches. Die More 4 Fun GmbH führt auch keine Auflistung/Erstellung von E−Mail Adressen. Die Emails sind deshalb ausschließlich im Besitz der More 4 Fun GmbH und werden entsprechend verwaltet. Ein Zugriff durch Externe/Außenstehende/Dritte ist vollkommen ausgeschlossen. Auf unserer Webseite sind die DSGVO Informationen
in Ihrer Gänze abrufbar. Hierzu bitte www.more−4−fun.de, www.segway−weinfranken.de oder www.segtrail.de aufrufen.
16 SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der unwirksame Teil wird durch diejenige Vereinbarung ersetzt, die der gemachten Willenserklärung beider Parteien am ehesten entspricht.
Stand: 08.03.2020