Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fa. More 4 Fun GmbH

(Stand: 01.04.2023)

0          Geltungsbereich

0.0       Vertragsparteien

Die AGB gelten für Verträge zwischen der Fa. More 4 Fun GmbH, vertreten durch Hr. Stefan Lechner (Geschäftsführer), Kreuzweg 9, 91629 Weihenzell, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Web: www.more-4-fun.de, Tel.: +49-160-96417969, Registergericht: Ansbach, HRB 4967 (Verwender) und dem Verbraucher (V0, B2C) bzw. der Vertragspartner (V1, B2B).

0.1       Rechtsgrundlage(n), Aktualität

1Basis für vertragliche Vereinbarungen ist § 305 ff. BGB). 2Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 3Die Nutzung von während des Geschäftsanbahnungsprozesses, Vertragsabschlusses oder Leistungsprozesses dem Verwender bekanntwerdenden Verbraucherdaten erfolgt aufgrund der aktuell geltenden DSGVO. 4Abweichende Bedingungen des V0/V1, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 5Der V0/V1 ist verpflichtet, die eigenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen; Änderungen sind unverzüglich vorzunehmen. 6Bei pauschalierten Schadensersatzansprüchen oder Ersatzanspruch einer Wertminderung des Verwenders hat der V0/V1 nach § 309 Nr. 5 BGB die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder eine Wertminderung gar nicht entstanden ist bzw. wesentlich niedriger ist als die Pauschale. 7Leistungen können nur von Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, erworben werden. 8Diese AGB gelten ab 01.04.2023 (Stand).

0.2       Genderhinweis

1Hinsichtlich der besseren Lesbarkeit wird auf die mehrfache Verwendung der Formen männlich, weiblich und divers verzichtet. 2Es findet ausschließlich die männlich Form Anwendung; hierin sind auch alle anderen Genderidentitäten eingeschlossen.

1          Leistungsarten

1.0       Grundlage

1Der Verwender erbringt unterschiedliche Dienstleistungen mit für den auf deutschem Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen für den V0/V1 (bei geführten Touren ab vier Teilnehmern und bei ungeführten Touren (individuelle Vermietungen) ab einer Person) nach Maßgabe dieser AGB. 2Er schuldet weder ein Ergebnis noch einen Erfolg.

1.1       Definition

1Eine Leistung erstreckt sich auf terminierte Events und Touren sowie auf Vermietungen von Maschinen und Geräten. 3Geführte Touren werden stets mit einem vom Verwender Beauftragten (Guide) durchgeführt; bei ungeführten Touren ist der V0/V1 hinsichtlich des Nutzungszeitpunktes und der Route eigenverantwortlich.

3Leistungen des Verwenders sind

- geführte und ungeführte Rad- und Segway-Touren,

- ungeführte Rikscha-Touren mit manuellem Antrieb,

- geführte Rikscha-Touren mit elektrischem Antrieb und

- geführte Touren mit sonstigen elektrisch betriebenen

  Maschinen

4Die Leistung beginnt bei geführten Segway- und Rad-Touren als auch bei Vermietungen (Räder, Rikschas) mit Beginn der theoretischen Einweisung.

1.2       Ablehnung der Leistung (generell)

1Die Nichteinhaltung der Bedingungen der AGB kann zur Ablehnung der Leistung ohne Ersatzanspruch führen. 2Sind dem V0/V1 Sachverhalte bekannt oder hätten ihm bekannt sein können, welche diesen AGBs entgegenwirken, so sind diese ggü. dem Verwender bzw. seinem Beauftragten meldepflichtig.

2          Teilnahmebedingungen

2.0       Physischer Status des V0/V1

2.0.0    Nutzung von Segways

1Die Inbetriebnahme ist nur bei gleichmäßiger Belastung der Maschine mit einem Gewicht zw. 40 bis 118 kg erlaubt; nötigenfalls ist vor der Buchung der Leistung Rücksprache mit dem Verwender zu halten. 2Der V0/V1 muss über eine ausreichende psychische und körperliche Konstitution verfügen; insbes. ist die Teilnahme an dieser Leistung für Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen untersagt; nötigenfalls ist vor der Buchung der Leistung Rücksprache mit dem Verwender zu halten. 3Schwangere und Menschen, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Leistung ausgeschlossen. 4Diese Personen können, wenn angeboten, nach Pkt. 2.0.1 oder 2.0.2 teilnehmen. 5Menschen, welche das 14. Lebensjahr vollendet, jedoch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von einem Erziehungsberechtigen zu begleiten.

2.0.1    Nutzung von Fahrrädern

1Die generelle Nutzung ist unabhängig vom Alter erlaubt.

2Menschen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von einem Erziehungsberechtigen zu begleiten und nach Pkt. 2.2 Satz 4 anzuweisen.

2.0.2    Nutzung von Rikschas

1Die generelle Nutzung ist unabhängig vom Alter erlaubt. 2Der verantwortliche Fahrzeugführer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben; jüngeren Personen ist das Führen dieses Fahrzeuges nicht erlaubt.

2.1       Psychischer Status des V0/V1

Jede psychische Krankheit, welche mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen auf die physische Reaktionsfähigkeit während des Prozesses der Leistungserbringung hat oder haben könnte, kann zum Ausschluss der Leistung führen.

2.2       Formeller Status des V0/V1

1Bei Gruppenbuchungen (zwei oder mehr Personen) ist dem Verwender stets eine Bezugsperson zu nennen. 2Diese Bezugsperson ist für die Einhaltung der AGB ggü. der gesamten Gruppe verantwortlich. 3Nutzungs-berechtige Personen benötigen für die Inanspruchnahme aller Leistungen keine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein). 4Nehmen nach Pkt. 2.2 Satz 3 Personen an Leistungen teil, haben diese sich für den Tourenverlauf hinreichend bzgl. Pkt. 2.8 Satz 1 kundig zu machen bzw. haben Erziehungsberechtige schutzbefohlene Minderjährige situationsbedingt anzuweisen.

2.3       Mitteilungspflicht

1Ist dem V0/V1 eine Einschränkung nach 2.0 und/oder 2.1 bekannt bzw. hätte ihm bekannt sein müssen besteht ggü. dem Verwender bzw. seines Beauftragten vor der Durchführung der Leistung Mitteilungspflicht. 2Über die Teilnahme an der Leistung entscheidet dann der Beauftragte.

2.4       Sicherheitstechnische Voraussetzungen

1Eine allgemeine straßenverkehrsrechtliche Nutzung eines Kopfschutzes (Helm) besteht nicht. 2Für die Nutzung von Maschinen des Verwenders ist jedoch das Tragen eines Helmes während der Nutzung obligatorisch; eine Weigerung des Tragens bzw. eine nachweislich mehrfache Missachtung dieses Gebotes führt zum Ausschluss der Leistung ohne eines (auch nur teilweisen) Entgelterstattungsanspruches. 3Zur Anwendung kann ein individueller Helm des V0/V1 kommen; ebenso kann ein vom Verwender kostenpflichtig zu leihender Helm zur Anwendung kommen. 4In allen Fällen hat der Helm den Sicherheitsbestimmungen nach DIN EN 1078 zu entsprechen und ist entsprechend dieser auf dem Kopf zu befestigen (anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz). 5Eine Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsnorm für individuelle Helme erfolgt durch den Verwender nicht. 6Die Nutzung von individuellen Helmen, welche nicht der aktuell gültigen Sicherheitsnorm DIN EN 1078 entsprechen, als auch der evtl. hieraus entstehenden Schäden und deren Folgen ggü. Jedermann liegt in der Verantwortung des V0/V1; der V0/V1 stellt den Verwender von jeglichen Haftungsansprüchen frei. 7Die Kleidung des V0/V1 ist an die Art der Leistungserbringung (Segway, Fahrrad, Rikscha etc.) als auch an die Jahreszeit und Witterung angepasst zu wählen. 8Alle Kleidungsteile bzw. weitere Utensilien des V0/V1 sind während der Leistungserbringung persönlich mitzuführen (z. B. in einem Rucksack). 9Eine Haftung bei vom Verwender oder dessen Beauftragen nicht zu verantwortendem Diebstahl oder zu verantwortender Beschädigung ist ausgeschlossen.

2.5       Ausschluss von der Leistung

1Das Vorliegen eines Sachverhaltes bzw. mehrerer folgender Sachverhalte führt bei Inanspruchnahme geführter Leistungen zum Ausschluss des V0/V1 bzw. ist bei Kenntnisnahme unverzüglich abzubrechen. 2Eine Entgelt-Rückforderung (auch nur teilweise) ist ausgeschlossen:

  • Ein Blutalkoholwert von mehr als 0,0 ‰[1].
  • Psychischer oder/und physischer Instabilität, hervorgerufen durch vorsätzlichen Konsum von Rauschmitteln und ähnlicher Stoffe.
  • Vorsätzliche Verwendung falscher Kontaktdaten.
  • Bei mehrfacher Missachtung von Anweisungen des Verwenders bzw. seines Beauftragten.

3Der Verwender behält sich die Geltendmachung weiterer rechtlicher Schritte vor.

2.6       Buchungsablauf, Vertragsschluss

1Die Buchung einer Leistung erfolgt ausschließlich durch Eingang der Zahlung (Vertragsschluss) per Vorkasse. 2Reservierungsvorgänge sind nur schriftlich, vornehmlich per E-Mail oder automatisiertes Buchungssystem, verbindlich. 3Die fixe Terminbuchung als auch die Teilnahme an einer Leistung ist nur bei termingerechter und vollständiger Zahlung des Leistungsentgeltes möglich. 4Der reservierte Termin wird wieder frei gegeben, wenn der Ausgleich der Forderung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgt. 5Bei einem kurzfristigen Terminwunsch (Zeitraum zw. Erstkontakt und Terminwunsch acht Tage oder weniger) kann der Verwender über einen anderen Buchungsablauf entscheiden; es besteht eine Zahlungspflicht für die vereinbarte/reservierte Zahl von Personen, nicht für die am Leistungstag tatsächlich erschienen.

2.7       Antritt zur Leistung

1Der Verwender ist zur Durchführung der vereinbarten Leistung verpflichtet; der V0/V1 zur Abnahme dieser. 2Der V0/V1 ist für ein rechtzeitiges Erscheinen zum Startzeitpunkt der Leistungserbringung verantwortlich (15 Min.). 3Für ein Nichterscheinen des V1/V0 bzw. von Gruppenmitgliedern am Leistungstag ohne einen hinreichend nachweislichen (z. B. medizinischen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung etc.) arbeitsrechtlichen (kurzfristige Sonderschichten etc.) oder persönlichen (Tod eines Verwandten etc.)) Grund ist eine Entgelterstattung (auch nur teilweise), eine Nachholung der Leistung oder die Ausstellung eines Gutscheines ausgeschlossen. 4Ein verspätetes Erscheinen von mehr als 15 Min. kann den Ausschluss zur Leistung nach Satz 3 dieses Absatzes zur Folge haben.

2.8       Durchführung der Leistung (generell)

1Werden Leistungen des Verwenders auf öffentlichen Verkehrseinrichtungen (Straßen, Weg, Plätze etc.) durchgeführt so gilt die StVO in der aktuellen Fassung; Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen teilnehmen. 2Die Leistungserbringung ist generell witterungsunabhängig! 3Lediglich bei extremen Verhältnissen (z. B. starker Regen, Sturm, Gewitter, Schneefall, Eisglätte, extrem hohe oder niedrige Temperaturen etc.), welche sich auch zum originären Leistungszeitraum nicht verbessern, oder bei unbefahrbaren Streckenabschnitten ohne Umleitungsmöglichkeiten, entscheidet der Verwender bzw. dessen Beauftragter über die Vorgaben zur Leistungserbringung (Routenkürzung- oder streckenmäßige Verlegung, generelle Vor- oder Nachverlegung am gleichen Tag, neuer Termin). 4Ein Abbruch der Leistung während dieser gilt als durchgeführte Leistung.

2.8.0    Nutzung von Segways (speziell)

1Die Nutzung ist ohne Einweisung, gleich welchen Kenntnisstandes des V0/V1 bzgl. der Nutzung von Segways, nicht erlaubt. 2Die Einweisungszeit findet innerhalb des gebuchten Tourenzeitraumes statt und ist abhängig vom Kenntnisstand und den Fähigkeiten der Teilnehmer als auch der Gesamtteilnehmerzahl. 3Über die Fortführung der Leistung nach der Einweisung entscheidet der Verwender bzw. dessen Beauftragter aufgrund von Sicherheitsaspekten hinsichtlich der nachhaltigen Fahrtüchtigkeit des V0/V1 während der fortgeführten Leistung oder der V0/V1 selbst nach eigenem Ermessen. 4Wird die Leistung nach Satz 3 dieses Absatzes nicht fortgesetzt, hat der V0/V1 einen Erstattungsanspruch von 50 % der Leistung. 5An der Leistung kann nach Pkt. 2.0.0 Satz 4 mit anderen Fahrzeugen teilgenommen werden, wenn verfügbar; eine Preisanpassung erfolgt nicht. 6Während der Fahrt sind Essen, Trinken, Rauchen, die Benutzung eines Fotoapparates oder Mobilfunkgerätes oder anderer Geräte, welche ablenkend auf den Fahrzeugführer einwirken oder einwirken könnten, untersagt. 7Während der Leistungserbringung ist der Konsum von berauschenden Mitteln (Alkohol, Rauchwaren etc.) untersagt. 8Aus sicherheitstechnischen Gründen ist die Verwendung von absatzlosem Schuhwerk obligatorisch. 9Der V0/V1 hat dem Tourenverlauf und der Witterung angepasste Kleidung (z. B. Pullover, Handschuhe oder Sonnenbrille, Sonnenschutz etc.) zu achten; ein Tourenabbruch wg. nicht tour- bzw. witterungskonformer Kleidung führt zu keinem (auch nur teilweisen) Rückforderungsanspruch. 10Während der Einweisung ist ein Abstand rund herum von min. 1,0 m zu halten; während der Fahrt zum Vordermann von min. 5,0 m und zu seitlichen Teilnehmern von min. 1,0 m. 11Fußgänger und Fahrradfahrern ist durch eindeutige Zeichengebung zu jeder Zeit Vorfahrt zu gewähren.

2.8.1    Nutzung von Fahrrädern

Es gelten die Richtlinien in Pkt. 2.8.0 Satz 1-4 und Satz 6-9 entsprechend.

2.8.2    Nutzung von Rikschas

Es gelten die Richtlinien in Pkt. 2.8.0 Satz 1-4 und Satz 6-9 entsprechend.

2.9       Änderung der Leistung

1Hinsichtlich kurzfristiger starker Verschlechterung der Witterung, unpassierbarer bzw. gesperrter Straßen, rapide Verschlechterung des körperlichen Zustandes eines Teilnehmers, welcher die ordnungsgemäße weitere Durchführung der Leistung in Frage stellt sowie weiterer unvorhersehbarer, die Leistungserbringung gefährdenden Sachverhalte kann nach Ermessen des Verwenders bzw. seines Beauftragten zur Änderung der Leistung führen.

2Erstattungsansprüche (auch nur teilweise) aufgrund der Änderung der Leistung bestehen generell nicht, wenn die Gründe der Leistungsänderung dem V0/V1 vor der Leistungserbringung bekannt waren bzw. hätten bekannt sein müssen.

3          Zeitraum der Leistungserbringung (Saison) und Preise

1Die Leistungen des Verwenders werden generell im Zeitfenster März bis Oktober (acht Monate). 2Termine zur Leistungsdurchführung außerhalb dieses Zeitraumes (Sondertermine) können vom Verwender nach individueller Absprache vereinbart werden. 2Die aktuelle Preisübersicht über angebotene Leistungen kann direkt bei Verwender per Mail angefordert werden; Preise und weitere Informationen werden auch auf der unter Pkt. 0.0 genannten Homepage aktuell angeboten.

4          Rabatt, Gutschein

4.0       Rabatt, Nachlass

1Ein Rabatt wird erst nach Durchführung der Leistung und bei Vorlage eines Nachweises über den Rabattgrund als auch der Gültigkeitsprüfung des Nachweises mittels Entgelterstattung gewährt bzw. anerkannt; eine Auszahlung in bar wird nicht gewährt. 2Rabatt-kombinationen sind generell nicht möglich. 3Ungültige Rabatt- oder Gutscheinvereinbarungen sind von der Leistung ausgeschlossen.

4.1       Gutschein

1Die Leistungsdurchführung kann ebenfalls aufgrund eines vom Verwender ausgegebenen und bezahlten Gutscheines erfolgen. 2Der Erwerb eines Gutscheines kann entweder über das Buchungsportal zum Selbstausdruck s. https://more-4-fun.de/gutscheine) oder per Anforderung durch E-Mail an den Verwender (Postversand eines kartonierten Gutscheines) erfolgen. 3Der postalische Versand erfolgt obligatorisch per Einwurf-Einschreiben und einen Zusatzentgelt von 4,95 € (inkl. USt.) pro Standard-, Kompakt- oder Großbrief (max. 500 g). 3Die Verwendung eines Gutscheines für eine Leistung ist während des Reservierungsvorgangs (E-Mail oder Buchungssystem) unter Verwendung eindeutiger Angaben (Gutscheinnummer, Ausstellungsdatum, ggf. Foto) anzuzeigen. 4Gutscheine (nicht inhaberbezogene Schuldverschreibungen) verjähren generell nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (vgl. §§ 195, 199 Abs. 1 Satz 1 BGB). 5Die Verwendung eines Gutscheines setzt die Übergabe des Gutscheines vom V0/V1 an den Verwender voraus (vgl. § 797 BGB). 6Im Hinblick auf das stark veränderliche Leistungsangebot des Verwenders wird die Verjährung auf zwei Jahre zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verkürzt. 7Ein Gutschein kann einmalig durch Zahlung eines Aufpreises von 25 % des Gutscheinwertes um max. ein Jahr verlängert werden; eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen. 8Bei für Sonderaktionen ausgegebene Gutscheine gelten separate Bedingungen. 9Eine Rückgabe eines gültigen Gutscheines und Erstattung des Gutscheinbetrages ist gegen eine Kompensationszahlung (Anteils am entgangenen Gewinn und Verwaltungsaufwandes (ges. 50 %)) möglich.

5          Zahlungsbedingungen

5.0       Zahlungsgrundlage

1Der V0/V1 erhält vom Verwenden eine Rechnung, in der alle relevanten Leistungsdaten sowie Zahlungshinweise, welche zum Ausgleich der Forderung nötig sind, enthalten sind. 2Der V0/V1 ist verpflichtet bis zum angegebenen Zahlungsziel den Rechnungsbetrag vollständig und einmalig (keine Teilzahlungen, wenn nicht explizit vereinbart) auszugleichen. 3Die Begleichung des Leistungsentgeltes einer Gruppe (vgl. Pkt. 2.2, Satz 1) hat generell nach Pkt. 5.0 Satz 2 durch die Bezugsperson zu erfolgen; Zahlungen durch einzelne Gruppenteilnehmer werden mit einem Abschlag von 5 % des Überweisungsbetrages für Verwaltungskosten retourniert. 3Bei Rechnungstellung an einzelne Gruppenmitglieder erfolgt ein Entgeltaufschlag von 2,50 € (inkl. USt.)/Mitglied.

5.1       Zahlungsverzug und Mahnung

1Der V0/V1 befindet sich ab dem Tag nach dem eingeräumten Zahlungsziel in Verzug. 2Nach einer erfolglosen Mahnung, bei der zusätzlich eine Gebühr von 10,00 € erhoben wird, und Setzung einer angemessenen Frist wird Klage erhoben.

6          Stornierung und Umbuchung

6.0       Durch Verwender

1Für geführte Touren besteht eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen, bei ungeführten Touren (reine Vermietung) von einer Person. 2Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nach Buchung durch den V0/V1 nicht erreicht, kann der Verwender von der Leistungserbringung zurücktreten. 3Es besteht ein vollständiger Erstattungsanspruch der vom V0/V1 gezahlten Entgelte bzw. vereinnahmten Gutscheine; für darüber hinaus gehende Schadensansprüche ist eine Erstattung ausgeschlossen. 4Eine entgeltliche Erstattung von Gutscheinen ist nur nach Pkt. 4.1 Satz 9 möglich. 5Der Verwender ist zur Durchführung der Leistung verpflichtet, wenn der V0/V1 das Entgelt für die Mindestteilnehmer entrichtet hat. 6Eine Stornierung der Leistung aufgrund höherer Gewalt und vom Verwender nicht zu verantwortenden Einflüssen bleibt unbenommen; der Verwender hat den V0/V1 unverzüglich darüber zu informieren; es gilt Pkt. 6.0 Satz 3 ebenda. 7Eine zeitliche Umbuchung durch den Verwender ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des V0/V1 möglich.

6.1       Durch V0/V1

1Eine Stornierung in summa oder auch nur teilweise ist lediglich per E-Mail (nicht über das Buchungsportal) möglich. 2Für standardisiert geführte und ungeführte Leistungen gelten folgende Stornoregularien (maßgeblich ist stets das Stornierungsdatum (S) und das Datum des gebuchten Termins (T). Es sind

  1. 0 % des Rechnungsbetrages zu begleichen, wenn zwischen S und T mehr als oder gleich 42 Tage liegen,
  2. 25 % des Rechnungsbetrages zu begleichen, wenn zwischen S und T weniger als 42 und mehr oder gleich 28 Tage liegen,
  3. 50 % des Rechnungsbetrages zu begleichen, wenn zwischen S und T weniger als 28 und mehr oder gleich 14 Tage liegen,
  4. 75 % des Rechnungsbetrages zu begleichen, wenn zwischen S und T weniger als 14 und mehr oder gleich 7 Tage liegen oder
  5. 100 % d. Rechnungsbetrages zu begleichen, wenn zwischen S und T weniger als 7 liegen.

3Für exklusive Touren und geschlossene Gesellschaften gelten evtl. Sondervereinbarungen hinsichtlich Stornierung. 4Wird die Stornierung ausgeübt, so kann der Verwender einen angemessenen pauschalierten Aufwandsersatz verlangen; es gilt Pkt. 0.1 Satz 6 entsprechend.

5Im Falle von durch den Verwender auf Wunsch des V0/V1 zugebuchten Leistungen Dritter (z. B. Catering, Weinprobe etc.) gelten dessen ABGs und Stornobedingungen. 6Ein Schadensersatzanspruch ggü. dem Verwender aufgrund von Drittleistungen ist ausgeschlossen. 7Eine zeitliche Umbuchung ist, soweit aus organisatorischen und terminlichen Gründen realisierbar, bei geführten oder ungeführten Touren bis zu sieben Tagen vor dem Termin möglich, bei exklusiven Touren oder geschlossenen Gesellschaften bis zu 30 Tagen vor dem Termin möglich.

7          Widerrufsrecht

1Der V0/V1 wurde über sein Widerrufsrecht belehrt.

2Der V0/V1 hat lediglich beim Erwerb von Gutscheinen ein Widerrufsrecht. 3Das Recht auf Widerruf bei außerhalb von verwendereigenen Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 (BGB) u. a. nicht bei Verträgen zur Kraftfahrzeugvermietung sowie zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

4Im Falle des Widerrufes kann der Verbraucher die auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung bzw. den Vertrag ohne vorangegangene Willenserklärung ggü. dem Verwender binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Willenserklärung bzw. ab Vertragsschuss ohne Angabe von Gründen widerrufen. 5Der Widerruf muss schriftlich gg. Zugangsnachweis erfolgen. 6Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Waren nach § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB während der Frist. 4Im Falle des Widerrufs sind empfangene Leistungen unverzüglich zurückzugewähren; hierzu werden die gleichen Transportwege wie beim Bezug benutzt, außer es bestehen Sondervereinbarungen.

8          Haftung

8.0       Generelle Haftung des Verwenders

1Der Verwender haftet nur dann, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer dem Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

8.1       Haftungsbeschränkung des Verwenders

1Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Verwenders auf solche typischen Schäden begrenzt, die für den Verwender zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 2Die Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche wie außervertragliche Ansprüche. 3Der Verwender haftet ferner nicht für Webseiten von verlinkten Partnern. 4Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

8.2       Anwesenheitsdokumentation, Haftungsausschluss

1Vor jeder Leistungserbringung ist vom Verwender hinsichtlich gesundheitstaktischer Maßnahmen eine Anwesenheitsdokumentation zu führen. 2Der V0/V1 hat hierzu Vor- und Nachnamen sowie einer gültigen Telefonnummer anzugeben und inkl. eines Haftungsausschlusses zu unterzeichnen. 3Eine Teilnahme ohne diese Angaben ist ausgeschlossen.

8.3       Haftung des V0/V1

1Der V0/V1 nimmt stets auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an der Leistung teil. 2Er haftet unbeschränkt für alle Folgen und Nachteile, die dem Verwender oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von überlassenen Geräten oder Maschinen entstehen.

9          Streitfall

1Im Falle von Streitigkeiten über den Inhalt oder der Gültigkeit dieser AGBs oder des Vertrages, welchem diese AGBs zugrunde liegen, ist ein neutraler Sachverständiger (Klärung der Sache) und/oder ein Mediator (Klärung der Emotionen) beizuziehen, welcher von beiden Vertragsteilen gleichberechtigt beauftragt werden kann. 2Der Beauftragende hat die Beauftragung dem anderen Teil schriftlich vor der Beauftragung mitzuteilen und seine Zustimmung einzuholen. 3Die Kosten dieses Verfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte. 4Alle Streitigkeiten nach einer Mediation, die sich im Zusammenhang mit diesen AGBs oder des Vertrages, welchem diese AGBs zugrunde liegen, ergeben, werden nach dem Schlichtungsverfahren (Findung einer von beiden Seiten akzeptablen Lösung durch Kompromiss oder Konsens) versucht beizulegen. 5Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

10        Schlussbestimmungen

1Sollte einer der Bestimmungen dieser AGBs oder des Vertrages, welchem diese AGBs zugrunde liegen, unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, eine neue zu schaffen, die inhaltlich der Unwirksamen am nächsten kommt. 2Es gilt Pkt. 9 Satz 3. 3Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages sowie diesen Vertrag insgesamt unberührt. 4Eine Änderung von Bestimmungen des Vertrages, welchem diese AGBs zugrunde liegen, ist nur durch Einhaltung der Schriftform möglich, das gilt auch für diesen Absatz.

 

11        Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Ansbach (§ 38 Abs. 1 ZPO), sonstig ebenfalls Ansbach.

© Dr. Bernd Mäuser 2023 (ohne Gewähr: 230401)

 

 

[1] Hervorgerufen durch vorsätzlichen Genuss alkoholhaltiger Subtanzen

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